AUS AKTUELLEM ANLASS- BEWERBUNGEN IM MAI 2021:
Für die Zulassung im Wintersemester 2021/22 finden die Eignungsprüfungen für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an der Muthesius Kunsthochschule abermals nur in digitaler Form und ohne Anwesenheit vor Ort statt. Weitere Informationen dazu haben wir hier hinterlegt.
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsprüfung erhalten Bewerberinnen und Bewerber per Post ihren Zulassungsbescheid. Darin wird ein Termin genannt, an dem sich alle Erstsemester bzw. Neueinschreiberinnen und -schreiber eines Studienganges zur persönlichen Einschreibung in Kiel an der Muthesius Kunsthochschule treffen. Einsteiger in ein höheres Semester werden individuell aufgenommen.
Für die Einschreibung wird benötigt
- das Abiturzeugnis oder ein Hochschulzeugnis als beglaubigte Kopie;
- der Zulassungsbescheid;
- der Beleg über Zahlung des Semesterbeitrages für das Studentenwerk Schleswig-Holstein und den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA);
- der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung;
- Einverständniserklärung zur Nutzung personenbezogener Daten.
- B.A./Diplomabschluss für eine Masterbewerbung
Wer die Hochschule wechseln will, legt dazu noch
- eine Studienbescheinigung und die Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Hochschule.
Wer seinen Schulabschluss im Ausland absolviert hat oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, braucht zusätzlich
- die beglaubigte Kopie eines deutschen Reifezeugnisses oder gleichwertiger Zeugnisse. Die Gleichwertigkeit wird bei UNI-ASSIST geprüft. Fremdsprachlichen Zeugnissen und Bescheinigungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Die muss beglaubigt sein. Das übernehmen deutsche diplomatische oder konsularische Vertretungen oder in Deutschland vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer;
- den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Anerkannt werden auch ein Zeugnis für den erfolgreichen Besuch eines Studienkollegs für Ausländerinnen oder Ausländer sowie andere Zeugnisse, die als gleichwertig gelten oder die erfolgreich abgelegte Prüfung DSH II oder den Test DaF mit 4×4 Punkten;
- die Kopie des Passes mit Aufenthaltsgenehmigung.
Leporello
Zur Bestätigung der Einschreibung erhalten alle Studierenden ein Faltblatt mit Studierendenausweis, BAföG-Nachweis, Busticket und mehreren Studienbescheinigungen. Bitte das Busticket nicht laminieren, das führte in der Vergangenheit bei Kontrollen zu Diskussionen über die Gültigkeit.
Studentische Krankenversicherung
Für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind
- Studierende, die über ihre Eltern gesetzlich familienversichert sind – dies ist bis zum 25. Lebensjahr möglich;
- Studierende, die über einen Ehepartner gesetzlich familienversichert sind;
- Studierende, die aufgrund des Bezuges einer Waisenrente gesetzlich krankenversichert sind – dies ist bis zum 27. Lebensjahr möglich;
- Studierende, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie können beantragen, von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende befreit zu werden.
Fragen?
Janina Schilling
T 0431 / 5198 - 487,
E schilling@muthesius.de, bzw.
E studieninfo@muthesius.de
Studierendensekretariat, Zulassungsstelle
Legienstraße 35, Verwaltungsneubau, 1. Stock
Mo-Do 10:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr (derzeit coronabedingt kein Publikumsverkehr)