GLEICHSTELLUNG UND DIVERSITÄT
Der Muthesius Kunsthochschule ist es ein besonderes Anliegen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Vielfalt aller Hochschulangehörigen als Bereicherung wahrgenommen und gefördert wird. Die Kommission für Gleichstellung und Diversität setzt sich für die Chancengleichheit aller Bewerber*innen, Studierenden, Mitarbeitenden und Lehrenden ein. Es ist daher von essenzieller Bedeutung, dass die Arbeit der Beauftragten in der Struktur der Hochschule fest verankert ist, um diese Werte zu sichern. Sie bieten ein unabhängiges Beratungsangebot für alle Hochschulmitglieder und widmen sich der Umsetzung verschiedener Projekte. Zusätzlich sind wir eine der ersten Anlaufstellen bei Beschwerden nach der Antidiskriminierungsrichtlinie.
Gleichstellungskommission:
gleichstellungskommission@muthesius.deKatharina Jesdinsky (Gleichstellungsbeauftragte):
jesdinsky@muthesius.deDr. Kerstin Mayer (stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte):
kerstin.mayer@muthesius.deMarina Röh (Diversitätsbeauftragte):
roeh@muthesius.de
DIE ANTIDISKRIMINIERUNGSRICHTLINIE
Die Muthesius Kunsthochschule tritt aktiv für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und individuellen Persönlichkeitsgrenzen sowie für das Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung aller Hochschulangehörigen ein. Sie legt Wert auf einen durch gegenseitigen Respekt gekennzeichneten Umgang miteinander und fördert eine Kultur des Hinsehens und Benennens. Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule gem. § 13 HSG-SH sind in besonderem Maße dazu aufgefordert, an der Gestaltung eines wertschätzenden und gewaltfreien Arbeits- und Studienumfeldes, in dem die Rechte, Freiheiten und die Würde von Mitmenschen geachtet werden, mitzuwirken.
Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierte) Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und eine massive Störung des Hochschulbetriebs dar. Sie schaffen ein einschüchterndes, stressbeladenes und/oder entwürdigendes Arbeits- und Studienumfeld und können zu (ernsten) gesundheitlichen und/oder seelischen Belastungen führen.
Die Antidiskriminierungsrichtlinie regelt den Umgang mit Beschwerden im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Richtlinie festgelegten Grundsätze.
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Muthesius Kunsthochschule finden Sie
hier.
DIE BESCHWERDEKOMMISSION
Die Beschwerdekommission der Muthesius Kunsthochschule ist zuständig für Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Antidiskriminierungsrichtlinie. Betroffene können sich mit einer formellen Beschwerde an uns wenden, wenn sie Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierte) Belästigung und Gewalt erfahren haben oder Zeug*innen geworden sind. Als Zeug*in benötigen sie das Mandat der diskriminierten Person/en.
Das formelle Verfahren wird durch eine Darlegung des Sachverhalts, nach den in den Antidiskriminierungsrichtlinien genannten Angaben, durch die*den Beschwerdeführende*n oder eine legitimierte Vertretung eingeleitet.
Wir sind eine gewählte, unabhängige, neutrale Kommission bestehend aus Vertreter*innen der Studierendenschaft, der Professor*innenschaft, aus dem Wissenschaftlichen Dienst und aus der Verwaltung und Technik. Für die Einreichung einer Beschwerde nutzen Sie bitte das
Beschwerdeformular.
Wir sind eine vom Senat gewählte, unabhängige, neutrale Kommission bestehend aus Vertreter*innen der Studierendenschaft, der Professor*innenschaft, aus dem Wissenschaftlichen Dienst und aus der Verwaltung und Technik.
Vertretung Professor*innen: Christiane Kruse, Bettina Möllring (Stellvertretung)
Vertretung wiss. Dienst: Melanie Leßmann, Christian Engler (Stellvertretung)
Vertretung nichtwiss. Dienst: Sabrina Schuppelius (derzeitige Vorsitzende), Jürgen Michelsen (Stellvertretung)
Vertretung Studierenden: Ansgar Friedrichsen, N.N.
Beratende Vertreter*innen: Gleichstellungsbeauftragte, Diversitätsbeauftragte, nichtwiss. Personalrat