Zentrale Anlaufstelle bei allen organisatorischen Fragen zum Studium ist das Studierendensekretariat. Wir prüfen, ob alle Formalien zur Bewerbung eingehalten wurden. Wir erteilen die Zulassung zum Studium und organisieren die Einschreibung für alle Neuankömmlinge an der Muthesius Kunsthochschule. Rückmeldungen der bereits Eingeschriebenen werden von uns kontrolliert, Anträge auf Beurlaubung oder Gasthörerschaft bearbeitet. Bei uns gibt es Formulare, guten Rat und in der Not auch Trost. Für Extras müssen wir eine Gebühr nehmen.
Rückmeldung zum Studium
01. bis 30. Juni für das Wintersemester
01. bis 31. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch fristgerechte Einzahlung des Semesterbeitrages für das Studentenwerk und die Studierendenschaft. Aktuell beträgt er inklusive landesweiten Semesterticket 266,50 €, verändert sich jedoch jedes Semester. Wer sich von der Gebühr für den Nahverkehr befreien lassen möchte, wendet sich mit der Bitte um Rückerstattung an den AStA.
Kontoinhaber: Studentenwerk S-H MuHo
IBAN: DE 12 210 501 70 00 250 013 06
BIC: NOLADE21KIE
Erfolgte die Rückmeldung fristgerecht, wird das Leporello etwa zwei Monate vom Studierendensekretariat verschickt.
Änderung persönlicher Daten
Ob Name, Telefonnummer, Adresse, Anschriften für Post oder E-Mail – alle Änderungen bei den persönlichen Angaben sind umgehend an das Studierendensekretariat weiter zu geben.
Beurlaubung vom Studium
Für ein Semester, maximal jedoch zwei, können Studierende sich während ihres Studiums beurlauben lassen. Mit der Rückmeldung für das kommende Semester stellen sie dafür bei uns im Studierendensekretariat einen Antrag auf Beurlaubung oder deren Verlängerung. Wir genehmigen eine Beurlaubung, wenn jemand:
- krank ist;
- ein Praktikum absolvieren will;
- ins Ausland will zu einem Studienaufenthalt;
- die Zeit für Kindererziehung braucht
Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Genehmigt wird die Beurlaubung nur dann, wenn das Prüfungsamt bestätigt, dass keine Anmeldung vorliegt.
Exmatrikulation von der Hochschule
Es gibt verschiedene Gründe, warum Studierende sich vom Studium abmelden. Einige wollen die Hochschule wechseln. Andere haben die Abschlussprüfungen bestanden und möchten nun ihr Prüfungszeugnis und die Urkunde erhalten. Jeder, der die Hochschule verlässt, muss sich exmatrikulieren lassen. Unser Prüfungsamt braucht dazu
Automatisch exmatrikuliert werden diejenigen, die sich nicht ordnungsgemäß zum Studium zurückgemeldet oder ihren Semesterbeitrag nicht bezahlt, Studien- oder Prüfungsleistungen nicht erbracht haben.
Fragen?
Janinna Schilling
T 0431 / 5198 – 487, E schilling@muthesius.de, studieninfo@muthesius.de
Studierendensekretariat,
Legienstraße 35, Verwaltungsneubau, 1. Stock
Coronabedingt ist derzeit nur telefonischer Kontakt möglich zu den Zeiten:
Mo – Do 10:00-12:30 Uhr und 13:30-15:00 Uhr und nach persönlicher Vereinbarung
Zum BAföG
Studentenwerk Schleswig-Holstein
T 0431 / 881 62 05, E gs.kiel@studentenwerk-s-h.de