Kontakt
Janina Schilling
Studierendensekretariat
T 0431 / 5198 – 487
E studierendensekretariat@muthesius.de
Verwaltung, Raum 01.03
Zentrale Anlaufstelle bei allen organisatorischen Fragen zum Studium ist das Studierendensekretariat. Wir prüfen, ob alle Formalien zur Bewerbung eingehalten wurden. Wir erteilen die Zulassung zum Studium und organisieren die Einschreibung für alle Neuankömmlinge an der Muthesius Kunsthochschule. Rückmeldungen der bereits Eingeschriebenen werden von uns kontrolliert, Anträge auf Beurlaubung oder Gasthörerschaft bearbeitet. Bei uns gibt es Formulare, guten Rat und in der Not auch Trost. Für Extras müssen wir eine Gebühr nehmen.
Sprechstunde
Offene Sprechstunde im Studierendensekretariat, Prüfungsamt und International Office: Dienstags und donnerstags, 10.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich nach Vereinbarung. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen außerdem per E-Mail und Telefon zur Verfügung.
Dokumente
Weitere Informationen zur Gasthörerschaft / Beurlaubung / Exmatrikulation / Rückerstattung Semesterbeitrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Rückmeldung zum Studium
01.-30. Juni für das Wintersemester
01.-31. Januar für das Sommersemester
Die Rückmeldung erfolgt durch fristgerechte Einzahlung des Semesterbeitrages für das Studentenwerk und die Studierendenschaft. Für das Wintersemester 2024/2025 beträgt der Semesterbeitrag 273,30 €, verändert sich jedoch jedes Semester. In Ausnahmefällen kann man sich von der Gebühr für den Nahverkehr befreien lassen. Bitte wenden Sie sich für eine eventuelle Rückerstattung an den AStA (finanzen_asta@muthesius.de).
Der Semesterbeitrag muss auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: Studentenwerk S-H MuHo
IBAN: DE 12 210 501 70 00 250 013 06
BIC: NOLADE21KIE
Verwendungszweck 1: Matrikelnummer (z.B. 909999)
Verwendungszweck 2: WS 24/25
Änderung persönlicher Daten
Ob Name, Telefonnummer, Adresse, Anschriften für Post oder E-Mail – alle Änderungen bei den persönlichen Angaben sind umgehend an das Studierendensekretariat weiterzugeben.
Beurlaubung vom Studium
Wichtige Informationen für eine Beurlaubung vom Studium haben wir in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Eine Beurlaubung ist grundsätzlich für maximal zwei Semester während des Studiums möglich. Bei Krankheit oder Pflege eines Angehörigen können auch längere Beurlaubungen gewährt werden. Studierende mit Kindern können eine Beurlaubung maximal für die Dauer der gesetzlich geregelten Elternzeit (3 Jahre = 6 Semester) beantragen.
Fristen
Wenn Sie sich im Studium beurlauben lassen möchten, muss der Antrag auf Beurlaubung spätestens während der Rückmeldefrist für das kommende Semester eingereicht werden.
In Ausnahmefällen (beispielsweise bei Erkrankung) ist dies auch noch unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses möglich.
Vorgehensweise
Der Antrag auf Beurlaubung ist mitsamt der entsprechenden Nachweise im Studierendensekretariat abzugeben oder einzusenden. Bei Krankheit muss das ärztliche Attest im Original eingereicht werden. Den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier.
Sie können Ihren Antrag auf Beurlaubung im Briefkasten der Muthesius Kunsthochschule hinterlegen (rechts neben der Haupteingangstür des Verwaltungsgebäudes) oder ihn postalisch bzw. via E-Mail dem Studierendensekretariat zusenden.
Exmatrikulation von der Hochschule
Die Gründe eine Hochschule zu verlassen können vielfältig sein. Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft als Studierende*r an der Muthesius Kunsthochschule. Sie benötigen früher oder später (beispielsweise für die neue Hochschule, die Krankenkasse, den Arbeitgeber) eine förmliche Exmatrikulationsbescheinigung und den Nachweis für die Rentenversicherung.
Exmatrikulationszeitpunkt
In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Semesterende (31.03./Wintersemester bzw. 30.09./Sommersemester). In Ausnahmefällen (wie beispielsweise bei Hochschulwechsel) kann die Exmatrikulation auch vorzeitig zu einem von Ihnen angegebenen Datum stattfinden.
Vorgehensweise
Für eine ordnungsgemäße Exmatrikulation benötigt das Studierendensekretariat den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation sowie den vollständigen Laufzettel.
Über den Laufzettel weisen Sie nach, dass die Muthesius Kunsthochschule keinerlei Forderungen (mehr) Ihnen gegenüber besitzt. Die Bestätigungen der auf dem Laufzettel genannten Personen können persönlich oder per E-Mail eingeholt werden. Erstellen Sie aus allen E-Mail-Antworten EINE PDF-Datei und senden diese inklusive dem Laufzettel an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat@muthesius.de) oder das Prüfungsamt (pa-bachelor@muthesius.de bzw. pa-master@muthesius.de).
Alternativ können Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation und den ausgefüllten Laufzettel im Briefkasten der Muthesius Kunsthochschule hinterlegen (rechts neben der Haupteingangstür des Verwaltungsgebäudes) oder ihn uns postalisch zusenden.
Ausnahmefall: Beitragsrückerstattung für ein rückgemeldetes Semester
Für den Fall, dass Sie sich für das kommende Semester zurückgemeldet haben und das Studium spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit doch beenden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Semesterbeitrag vollständig oder teilweise zurückerstattet bekommen. Auch für diesen Vorgang benötigen Sie eine förmliche Exmatrikulationsbescheinigung. Die Beitragsrückerstattung erfolgt getrennt an zwei verschiedenen Stellen. Nachfolgend haben wir Ihnen die Ansprechpersonen nebst Kontaktdaten und Antragsformular aufgelistet:
Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Westring 385, 24118 Kiel
Antrag Studentenwerk
E-Mail: kasse@studentenwerk.sh
Rückerstattung des Semesterticketbeitrags
AStA der Muthesius Kunsthochschule
Legienstraße 35 (Mensagebäude), 24103 Kiel
Antrag AStA
E-Mail: finanzen_asta@muthesius.de
Gasthörerschaft
Wer Interesse hat im Rahmen einer Gasthörerschaft eine oder mehrere Lehrveranstaltungen der Muthesius Kunsthochschule zu besuchen, kann den Antrag auf Gasthörerschaft ausfüllen und diesen zu Semesterbeginn an das Studierendensekretariat schicken. Die Lehrveranstaltungen sind in unserem Vorlesungsverzeichnis zu finden. Die Bestätigung und Unterschrift der Lehrperson auf dem Antrag ist vor Abgabe des Antrags selbst einzuholen. Beizulegen ist eine Kopie des eigenen Schulabgangszeugnisses. Für den Besuch einer Lehrveranstaltung fällt eine Gasthörergebühr in Höhe von 50,00€ an, für den Besuch von mehr als einer Veranstaltung sind es 90,00€.
Fragen?
Janina Schilling
Studierendensekretariat
T 0431 / 5198 – 487
E studierendensekretariat@muthesius.de
Fragen zu BAföG
Studentenwerk Schleswig-Holstein
T 0431 / 8816 – 400
E bafoeg@studentenwerk.sh
oder
Silvia Rosenberger
Leitung der Abteilung für studentische und akademische Angelegenheiten
T 0431 / 5198 – 413
E rosenberger@muthesius.de