Die wirtschaftliche Relevanz der kreativen Berufe ist nicht zu unterschätzen. Kreative beeinflussen die ökonomische Stärke einer Region entscheidend. Sie wirken zudem gesellschaftsverändernd und kulturschaffend. Entsprechend wichtig ist es, Studierenden der Muthesius Kunsthochschule bereits während ihres Studiums Gründungsperspektiven vor Ort aufzuzeigen und anzubieten.
Durch die Erarbeitung eines Muthesiusprojektes wird eine besondere künstlerisch/gestalterische Qualifikation durch einen eigenständigen Beitrag nachgewiesen. Der Nachweis der besonderen Qualifikation wird durch den Abschluss des Projektes und eine Präsentation erbracht. Die Muthesius Kunsthochschule zertifiziert den Abschluss des Projektes mit: »Absolvent/Absolventin eines Muthesiusprojektes«. Angelegt sind die Projekte auf eine Dauer von zwei, maximal drei Jahren.
Die Bewerbung für ein Muthesiusprojekt ist zum 01. Mai und 01. November jeden Jahres für das kommende Semester möglich.
Jeweils zum 01. November ist in Verbindung mit der Projektbewerbung eine Bewerbung für das Anna Muthesius-Stipendium möglich.
Ein künstlerisch-gestalterisches Projekt wird als Muthesius-Projekt bewilligt zur Weiterqualifikation nach dem abgeschlossenen Studium. Im Sinne der Nachwuchsförderung wird Absolvent*innen angeboten, auf der Grundlage eines von der Kunsthochschule akzeptierten Projektvorschlages den Status eines/r Studierenden der Kunsthochschule gem. § 1 Abs.1 der Einschreibordnung der Muthesius Kunsthochschule vom 07. Juni 2011 (MBL MWV Schl.-H.. 2012 S. 66) zu ermöglichen. Derartige Projekte sollen eine begrenzte Laufzeit von maximal drei Jahren haben, sie werden betreut von Lehrenden der Muthesius Kunsthochschule und nach einer Abschlusspräsentation zertifiziert. Die Projekte können durch Förderungen Dritter und/oder Stipendien sowie Sachmittel der Hochschule unterstützt werden. Die Projekte können auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, im Team und auch unter Einbeziehung von Studierenden der Studiengänge an der Muthesius Kunsthochschule durchgeführt werden.
Bewilligt und gefördert werden Projekte, die
- disziplin- und studiengangübergreifend sind
- einen innovativen Beitrag zu Kunst, Design oder Wissenschaften leisten
- von öffentlichem und kulturellem Interesse sind
- in Kooperation mit anderen Hochschulen oder außeruniversitären Institutionen durchgeführt werden (Satzung zu den Muthesius Projekten)
Es können keine Anträge gestellt werden für/von
- studiums- und prüfungsbezogene Veranstaltungen
- Studierende, deren Abschluss an der Muthesius Kunsthochschule mehr als 5 Jahre zurückliegt
- Bestehende Einzelarbeiten/-Publikationen
Antragsformulare und weitere Informationen über Dr. Melanie Leßmann.
Kommission für Muthesiusprojekte
Präsident Dr. Zerbst
je ein*e Vertreter*in der Studiengänge, des wissenschaftlichen Dienstes und der Studierenden
Raumstrategien Prof. Teckert A/ Prof.in Dr. Schramke
Industriedesign Prof. ín Dr Möllring / Prof. Jacob
Kommunikationsdesign wird nachbenannt
Freie Kunst: Prof.in Melsheimer /Prof.Greiner
wissenschaftlicher Dienst Herr Schuch / Herr Sperling
Studierende Marie Mühlhausen / wird nachbenannt
Zentrum für Medien Prof. Duscher/ wird nachbenannt
Institut f. Kunst-, Design- und Medienwissenschaften Prof.in Dr. Kruse / Prof Dr. Schmitz
Gleichstellungsbeauftragte Frau Jesdinsky
FRAGEN ZU MUTHESIUS PROJEKTEN?
Dr. Arne Zerbst (Präsident)
T 0431 / 5198 – 401, E zerbst@muthesius.de
und
Dr. Melanie Leßmann (wiss. Referentin)
T 0431 / 5198-402, E lessmann@muthesius.de