Corona-Update 2.November 2020

wie bereits in unserem Schreiben der letzten Woche angekündigt, hat die Landesregierung eine ergänzende Coronaverordnung für die Hochschulen beschlossen, die am heutigen 2. November 2020 in Kraft tritt und zunächst bis Ende des Monats gilt (vollständige Version am Ende des Artikels).

Wir freuen uns sehr, dass es zwar einige zusätzliche Einschränkungen gibt, die Hochschulen aber weit weniger betroffen sind, als zwischenzeitlich zu befürchten war. Im Vorfeld der Ausgestaltung des Regelwerks konnten speziell wir als Muthesius Kunsthochschule deutlich machen, wie wichtig Präsenzformate für uns sind. Es ist ein großer Erfolg, dass wir eine Sonderregelung für künstlerische Hochschulen („Lex Muthesius“) verankern konnten, die uns erlaubt, mit dem Kohortenprinzip weiterzuarbeiten!


Die wesentlichen Regelungen der Coronaverordnung für die Hochschulen betreffen folgende Themen:

1. Lehrbetrieb
Die neue Verordnung stellt in den „Grundsätzen für den Lehrbetrieb“ (§ 2) gleich im ersten Absatz klar: „Der Lehrbetrieb an Hochschulen findet, soweit nicht diese Verordnung Ausnahmen zulässt, in digitaler Form statt.“ Praktische Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungen für Studierende im ersten Semester sind als solche Ausnahmen aber in Präsenz möglich. Der für uns wichtigste Punkt geht noch darüber hinaus und bestimmt, dass innerhalb einer Kohorte „an Kunsthochschulen künstlerisches Arbeiten in Präsenz zulässig“ ist (§ 2, Abs. 6). Ein großer Vertrauensvorschuss der Politik gegenüber der Muthesius Kunsthochschule besteht darin, dass dieser für uns so essentielle Halbsatz die Unterstützung des Wissenschaftsministeriums gefunden und die Mitzeichnung der anderen Ministerien überstanden hat. Es gilt, diesem Privileg durch besonders verantwortungsvolles Handeln unsererseits zu entsprechen!

2. Mund-Nasen-Bedeckung in Lehrveranstaltungen
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Lehrveranstaltungen wurde ausgeweitet und gilt jetzt generell nicht nur in den Lehrveranstaltungen, sondern darüber hinaus in den Gebäuden der Hochschule und im Eingangsbereich davor. Ausnahmen bestehen nur für Lehrpersonal, das auch ein das ganze Gesicht abdeckendes Visier tragen kann. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss entsprechend auch in den Kohorten getragen werden. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ebenfalls im Außenbereich auf dem gesamten Hochschulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

3. Verwaltung
Da auch die Arbeitsstätten zunehmend als Ort der Infektionsübertragung angesehen werden, tritt ebenfalls am heutigen 2. November 2020 ein Erlass des Chefs der Staatskanzlei für die Landesverwaltung in Kraft (und mit Ablauf des 29. November 2020 außer Kraft). Zu diesen Neuregelungen innerhalb der Verwaltung (Home Office etc.) erhalten die Mitarbeiter*innen der Muthesius Kunsthochschule ein gesondertes Schreiben der Personalabteilung. Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bleibt dabei oberstes Ziel.

4. Mensa
Die Mensa wird leider vom zuständigen Studentenwerk wieder geschlossen.

Wir sind zuversichtlich, dass wir trotz aller Widrigkeiten gemeinsam erfolgreich durch das Wintersemester kommen: Unterstützen Sie sich gegenseitig und lassen Sie sich nicht entmutigen!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Arne Zerbst
Präsident

Prof. Dr. Almut Linde
Vizepräsidentin

Prof. Michael Breda
Vizepräsident

28.10.2020

Im Fokus

Im Fokus

Übergeordnetes Ziel der Muthesius Kunsthochschule in Kiel ist es, durch künstlerisch-gestalterische Entwicklungs- und Forschungsvorhaben als Kristallisationspunkt für Arbeiten und geistige Auseinandersetzungen auf den Gebieten der Kunst, der Raumkonzeption und des Designs zu wirken. Die Muthesius Kunsthochschule in Kiel als einzige Kunsthochschule des Landes Schleswig-Holstein ist nicht nur ein Ort der Ermöglichung kulturell relevant werdender Biografien, sondern mit ihrem Projektstudium auch ein Ort besonderer Experimente und Realisierungen.
 Die Profile der Masterstudiengänge stellen teilweise in der Bundesrepublik einzigartige Studienangebote und Entwicklungsmöglichkeiten für Studierende dar.

„Im Zentrum der Muthesius Kunsthochschule steht die Kunst, das Künstlerische und das Gestalterische, das Schaffende und die Produktivität. Um diese Mitte bewegt sich auch das grundsätzliche Verhältnis von Theorie und Praxis. Dieses Wechselverhältnis ist ein permanenter Prozess, eine kreisende Bewegung um das von Kunst und Design ausgehaltene Zentrum. Es ist Freiraum nötig, um sich zu bewegen. Deshalb ist die erste Bedingung für Kunst und Design an unserer Hochschule Freiheit! Zum Studium an der Muthesius Kunsthochschule gehört der Wille, diese Freiheit zu nutzen, um zu einer ebenso kreativen wie produktiven Persönlichkeit heranzureifen. So können wir unseren Studierenden persönliche Biografien ermöglichen“, verspricht Präsident Dr. Arne Zerbst.

Rund 660 Studienplätze verteilen sich zurzeit auf die Studiengänge Freie Kunst, Freie Kunst Lehramt am Gymnasium, Raumstrategien, Kommunikationsdesign und Industriedesign.

FORSCHUNG UND PROJEKTE

Das Studium an der Muthesius Kunsthochschule ist projektorientiert. Studierende werden frühzeitig ermutigt, Erfahrungen mit realen Auftraggebern zu machen. Mit dem Zentrum für Medien wurde eine  interdisziplinär arbeitende Einrichtung geschaffen, die den Studierenden dabei helfen, ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.
Durch die Teilnahme an Exzellenzclustern zählt die Muthesius Kunsthochschule zu jenen international sichtbaren und wettbewerbsfähigen Forschungseinrichtungen, die dazu beitragen, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Zahlreiche Kooperationspartner auf lokaler, nationaler wie internationaler Ebene schätzen an der Muthesius Kunsthochschule ihre interdisziplinäre Kursstruktur sowie das persönliche Klima mit Semesterstärken von maximal 20 Studierenden – eine hervorragende Basis für Diskurse mit Innovationspotential.

INTERNATIONALITÄT

Studierende und Lehrende setzen sich jedes Semester im Rahmen interdisziplinärer Workshop-Wochen und hochschulintern organisierter, öffentlicher Symposien mit nationalen und internationalen Positionen in Kunst und Design auseinander. Internationale Dozenten sind stets Bestandteil dieser Pflichtveranstaltungen. Aus über 30 Ländern der Welt kommen junge Menschen in Kiel zum Kunst- und Designstudium zusammen. Ihr Anteil an der Studierendenschaft beträgt 14 Prozent, Tendenz steigend. Damit liegt die Muthesius Kunsthochschule weit über dem Bundesdurchschnitt.

WEBLOGS DER LEHRGEBIETE

Um die Vielfalt der Muthesius Kunsthochschule darstellbar zu machen, gibt es neben den »offiziellen« Informationsseiten (die farbige Hälfte dieser Webseite) über 40 Weblogs (die weiße Hälfte dieser Webseite), die von den einzelnen Lehrgebieten selbst gepflegt aktualisiert werden.

Für ganz Eilige haben wir hier eine kurze Bookmarkliste zusammengestellt:
Das digitale Vorlesungsverzeichnis
Who is who an der Muthesius
-Personenverzeichnis
Medienformationen für die Presse
Die Termine der Mappenberatung

Bibliothek (Katalog und Öffnungszeiten)

 

SEMESTERZEITEN

Wintersemester 2023/24
Semesterzeitraum: 01.10.2023 – 31.03.2024
Vorlesungszeit: 23.10.2023 – 16.02.2024
(Unterrichtsfrei: 23.12.2023-7.1.2024)

Sommersemester 2024
Semesterzeitraum: 01.04.2024 – 30.09.2024
Vorlesungszeit: 02.04.2024 – 19.07.2024

Wintersemester 2024/2025
Semesterzeitraum: 01.10.2024 – 31.03.2025
Vorlesungszeit: 14.10.2024 – 14.02.2025
(Unterrichtsfrei 21.12.2024 – 06.01.2025)

Sommersemester 2025
Semesterzeitraum: 01.04.2025 – 30.09.2025
Vorlesungszeit: 14.04.2025 – 25.07.2025

 

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Die Muthesius Kunsthochschule tritt entschieden für die Anerkennung und Akzeptanz jeglicher Identitätskonzepte (LGBTQIA*) jenseits von binärer Geschlechterordnung und Heterosexualität ein.
(Bitte informieren Sie sich über die Gleichstellungsarbeit auf der Website der Kommission für Gleichstellung und Diversität: E-Mail: gleichstellungskommission@muthesius.de.)