Darum geht es in der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie

Antidiskriminierungsrichtlinie

Wo beginnt Diskriminierung? Und was können Studierende und Hochschulangehörige tun, wenn sie beleidigt oder gemobbt werden? Das regelt seit kurzem die Antidiskriminierungsrichtlinie, die die Gleichstellungskommission gemeinsam mit der Diversitätsbeauftragten Marina Röh erarbeitet hat. Im Senat ist die Richtlinie nun verabschiedet worden; sie liefert Antworten auf alle Fragen zu den Themen Benachteiligung, Mobbing, sexualisierter Belästigung oder Gewalt.

Denn an der Muthesius Kunsthochschule wird großer Wert gelegt auf einen diskriminierungs- und gewaltfreien Umgang miteinander, auf eine wertschätzende, gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit, auf Respekt und Akzeptanz in der Arbeits- und Studienwelt.

Marina Röh ist seit 2020 Diversitätsbeauftragte an der Kunsthochschule. Ihre Aufgaben: Sie setzt sich als Sprecherin im Senat für die Chancengleichheit ein. Außerdem macht sie mit regelmäßigen Veranstaltungen an der Hochschule auf gesellschaftliche Entwicklungen aufmerksam, bietet Beratung an und arbeitet an verschiedenen Projekten mit. Im Interview erklärt sie, worum es in der Richtlinie geht und wie Betroffene Hilfe erhalten können.

Sieben Seiten umfasst die Antidiskriminierungsrichtlinie – worum geht’s genau?
„Die Antidiskriminierungsrichtlinie regelt das Vorgehen an der Hochschule in Bezug auf jegliche Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, sexualisierte Belästigung und Gewalt. Erst einmal definiert sie Diskriminierungen aus unserer Sicht: Darunter fallen beispielsweise anzügliche oder diskriminierende Witze, verbale oder elektronische Präsentation obszöner oder pornografischer Darstellungen oder unerwünschte Berührungen und Aufdringlichkeiten. Darüber hinaus liefert die Richtlinie auch wichtige Hinweise zu Beratung, Prävention und formeller Beschwerde. Wie wir genau verfahren, wenn sich jemand formell beschwert, entwickeln wir gerade innerhalb der Kommission. Wichtig ist: Die Antidiskriminierungsrichtlinie gilt für alle – auch für Externe, also für Gäste unserer Hochschule. Sie setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an der Kunsthochschule um und ist verpflichtend.“

Was genau kann ich tun, wenn ich mich diskriminiert fühle?
„Die Gleichstellungsbeauftragte Katharina Jesdinsky und ich haben jederzeit ein offenes Ohr: Wer sich diskriminiert oder falsch behandelt fühlt, kann uns kontaktieren und sollte uns den Fall mit möglichst vielen konkreten Angaben schildern: Was ist wo und wann passiert? Wer war daran beteiligt? Diese Möglichkeit haben übrigens nicht nur Studierende, sondern alle Angehörigen der Hochschule. Nur wenn wir einen Fall genau kennen und uns alle nötigen Angaben vorliegen, sind wir handlungsfähig. Es sind auch anonyme Meldungen möglich – wir gehen mit allen Schilderungen diskret um und sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie behandelt ihr einen Beschwerdefall?
„Wir entscheiden mit den betroffenen Personen, wie wir weiter vorgehen, oft ist eine Lösung auch ohne formelle Beschwerde möglich, zum Beispiel durch Gespräche mit allen Beteiligten. Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, geht der Fall in die Beschwerdekommission, in der wir nur noch beratend tätig sind. Eine formelle Beschwerde ist nicht anonym möglich, aber die Betroffenen werden so gut wie möglich geschützt, sodass ihnen keine Nachteile aus der Meldung eines Falls entstehen. Darüber muss natürlich im Einzelfall beraten werden. Ist eine Situation beispielsweise strafrechtlich relevant, schalten wir sofort das Präsidium ein.“

Wie ist die Antidiskriminierungsrichtlinie der Muthesius Kunsthochschule entstanden?
„Die Notwendigkeit der Antidiskriminierungsrichtlinie regelt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Es ist besonders an Hochschulen wichtig, weil das Gleichstellungsgesetz lediglich auf alle Arbeitnehmenden anwendbar ist, die große Gruppe der Studierenden aber nicht einbezieht. Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist verpflichtend. Zunächst haben wir zusammengetragen, welche Aspekte in der Richtlinie thematisiert werden müssen. Außerdem haben wir sehr von externen Impulsen der Expert*innen vom Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein profitiert und uns mit den Antidiskriminierungsrichtlinien anderer Hochschulen beschäftigt. Gemeinsam mit dem Präsidium und dem Antidiskriminierungsverband haben wir unseren Entwurf ausgearbeitet und ihn im Senat vorgestellt. In einem weiteren Schritt ist im Senat die Beschwerdekommission gewählt worden: Sie besteht aus Vertreter*innen der verschiedenen Statusgruppen, außerdem dem Personalrat und den Beauftragten für Gleichstellung und Diversität als beratenden Mitgliedern.“

Hier ist die komplette Antidiskriminierungsrichtlinie nachzulesen.

  • Die nächste hochschulöffentliche Veranstaltung der Diversitätsbeauftragten Marina Röh ist am Montag, 16. Januar: Über „Diversitätsbewusstes Sprechen – Argumente und Anwendungsbeispiele für die (Hochschul-)Praxis“ spricht die Diplom-Pädagogin Esther van Lück, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Beginn ist um 10 Uhr im Kesselhaus. Um Anmeldung bei Marina Röh per Mail an roeh@muthesius.de wird gebeten.
22.12.2022

Im Fokus

Im Fokus

Übergeordnetes Ziel der Muthesius Kunsthochschule in Kiel ist es, durch künstlerisch-gestalterische Entwicklungs- und Forschungsvorhaben als Kristallisationspunkt für Arbeiten und geistige Auseinandersetzungen auf den Gebieten der Kunst, der Raumkonzeption und des Designs zu wirken. Die Muthesius Kunsthochschule in Kiel als einzige Kunsthochschule des Landes Schleswig-Holstein ist nicht nur ein Ort der Ermöglichung kulturell relevant werdender Biografien, sondern mit ihrem Projektstudium auch ein Ort besonderer Experimente und Realisierungen.
 Die Profile der Masterstudiengänge stellen teilweise in der Bundesrepublik einzigartige Studienangebote und Entwicklungsmöglichkeiten für Studierende dar.

„Im Zentrum der Muthesius Kunsthochschule steht die Kunst, das Künstlerische und das Gestalterische, das Schaffende und die Produktivität. Um diese Mitte bewegt sich auch das grundsätzliche Verhältnis von Theorie und Praxis. Dieses Wechselverhältnis ist ein permanenter Prozess, eine kreisende Bewegung um das von Kunst und Design ausgehaltene Zentrum. Es ist Freiraum nötig, um sich zu bewegen. Deshalb ist die erste Bedingung für Kunst und Design an unserer Hochschule Freiheit! Zum Studium an der Muthesius Kunsthochschule gehört der Wille, diese Freiheit zu nutzen, um zu einer ebenso kreativen wie produktiven Persönlichkeit heranzureifen. So können wir unseren Studierenden persönliche Biografien ermöglichen“, verspricht Präsident Dr. Arne Zerbst.

Rund 630 Studienplätze verteilen sich zurzeit auf die Studiengänge Freie Kunst, Freie Kunst Lehramt am Gymnasium, Raumstrategien, Kommunikationsdesign und Industriedesign.

FORSCHUNG UND PROJEKTE

Das Studium an der Muthesius Kunsthochschule ist projektorientiert. Studierende werden frühzeitig ermutigt, Erfahrungen mit realen Auftraggebern zu machen. Mit dem Zentrum für Medien wurde eine  interdisziplinär arbeitende Einrichtung geschaffen, die den Studierenden dabei helfen, ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.
Durch die Teilnahme an Exzellenzclustern zählt die Muthesius Kunsthochschule zu jenen international sichtbaren und wettbewerbsfähigen Forschungseinrichtungen, die dazu beitragen, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Zahlreiche Kooperationspartner auf lokaler, nationaler wie internationaler Ebene schätzen an der Muthesius Kunsthochschule ihre interdisziplinäre Kursstruktur sowie das persönliche Klima mit Semesterstärken von maximal 20 Studierenden – eine hervorragende Basis für Diskurse mit Innovationspotential.

INTERNATIONALITÄT

Studierende und Lehrende setzen sich jedes Semester im Rahmen interdisziplinärer Workshop-Wochen und hochschulintern organisierter, öffentlicher Symposien mit nationalen und internationalen Positionen in Kunst und Design auseinander. Internationale Dozenten sind stets Bestandteil dieser Pflichtveranstaltungen. Aus über 30 Ländern der Welt kommen junge Menschen in Kiel zum Kunst- und Designstudium zusammen. Ihr Anteil an der Studierendenschaft beträgt 14 Prozent, Tendenz steigend. Damit liegt die Muthesius Kunsthochschule weit über dem Bundesdurchschnitt.

WEBLOGS DER LEHRGEBIETE

Um die Vielfalt der Muthesius Kunsthochschule darstellbar zu machen, gibt es neben den »offiziellen« Informationsseiten (die farbige Hälfte dieser Webseite) über 40 Weblogs (die weiße Hälfte dieser Webseite), die von den einzelnen Lehrgebieten selbst gepflegt aktualisiert werden.

Für ganz Eilige haben wir hier eine kurze Bookmarkliste zusammengestellt:
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Die Termine der Mappenberatung

Bibliothek (Katalog und Öffnungszeiten)

 

SEMESTERZEITEN

Sommersemester 2024
Semesterzeitraum: 01.04.2024 – 30.09.2024
Vorlesungszeit: 02.04.2024 – 19.07.2024

Wintersemester 2024/2025
Semesterzeitraum: 01.10.2024 – 31.03.2025
Vorlesungszeit: 14.10.2024 – 14.02.2025
(Unterrichtsfrei 21.12.2024 – 06.01.2025)

Sommersemester 2025
Semesterzeitraum: 01.04.2025 – 30.09.2025
Vorlesungszeit: 14.04.2025 – 25.07.2025

 

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Die Muthesius Kunsthochschule tritt entschieden für die Anerkennung und Akzeptanz jeglicher Identitätskonzepte (LGBTQIA*) jenseits von binärer Geschlechterordnung und Heterosexualität ein.
(Bitte informieren Sie sich über die Gleichstellungsarbeit auf der Website der Kommission für Gleichstellung und Diversität: E-Mail: gleichstellungskommission@muthesius.de.)